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Gräberfeld der Konventualinnen

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Im Gräberfeld der Stiftsdamen sind fast alle mecklenburgischen Adelsfamilien vertreten auch das Grab der letzten Domina (Vorsteherin des Konvents) Gertrud von Lücke, verstorben 1972. Noch immer wird es von einer Malchower Bürgerin gepflegt.

Mit dem Tod der letzten Konventualin und Domina, Gertrud von Lücken (1877-1972) endete nach 400 Jahren unwiderruflich die Geschichte des Landesklosters Malchow. Das 1572 im Zuge der Reformation und auf Betreiben der mecklenburgischen Ritterschaft in ein protestantisches, adeliges Damenstift umgewandelte ehemalige Zisterzienserinnen-Kloster, diente nun der standesgemäßen Versorgung der unverheirateten Töchter evangelischen Bekenntnisses.

In der Regel wurden die Töchter des mecklenburgischen Adels kurz nach der Geburt in eins der drei Landesklöster eingeschrieben (die älteste in Dobbertin, die zweite Tochter in Malchow, die dritte in Ribnitz usw.). Dabei musste ein Einschreibegeld gezahlt und die adelige Herkunft der Eltern und Großeltern nachgewiesen werden, um eine sogenannte Exspektanz, d.h. eine Anwartschaft auf einen Klosterplatz zu erlangen.

Klosterberechtigt waren die Familien des alteingesessenen mecklenburgischen Adels bzw. adelige Familien die in diesen rezipiert, d.h. offiziell aufgenommen wurden. Im Falle der Nichtverheiratung der Töchter hatten diese nun Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung des Klosters – die sogenannten Hebungen waren in verschiedene Stufen gestaffelt und wurden an die auswärtig lebenden Stiftsdamen meist jährlich ausgezahlt. Erst die Stiftsdamen, die nach längerer Wartezeit in die volle Geld- und Naturalhebung aufrückten und dann bereits im fortgeschritten Alter waren, erhielten nun auch eine der Konventualinnen-Wohnungen auf dem Kloster und zogen nach Kloster Malchow. Neben freier Wohnung und monetärer Unterstützung war die volle Hebung vor allem mit umfangreichen Naturalienlieferungen aus der Klosterökonomie (wie Feuerholz, Wild, Fisch sowieso Stallplätzen etc.) verbunden. Jede Konventualin bewohnte eins der geräumigen Reihenhäuser auf dem Kloster und führte einen eigenen Haushalt u.a. mit Hilfe eins Dienstmädchens.

Vom 18. bis ins 20. Jahrhundert bestand der Malchower Konvent immer aus 14 Konventualinnen und der Domina (die in Mecklenburg gebräuchliche Bezeichnung für die Vorsteherin bzw. Äbtissin in den Landesklöstern).

Mit der Auflösung der Landesklöster nach der Revolution im November 1918 wurde der Klosterbesitz verstaatlicht und der neuen Staatsregierung unterstellt, das Klostervermögen und die Klostergüter zunächst der Verwaltung des Finanzministeriums unterstellt.

Bei den von der mecklenburgischen Ritterschaft und einer Reihe Stiftsdamen angestrengten Klosterprozesse Anfang der 1920er Jahre wurden zumindest die privatrechtlichen Ansprüche der mitklagenden Konventualinnen und Exspektantinnen bestätigt. Die ihnen zustehenden Entschädigungen wurden auf Vorschlag des Klosterausschusses des Landestages nach den bisherigen Klosterordnungen geregelt und die bis 1918 eingeschriebenen Expektantinnen konnten ab 1924 wieder in die Hebungen ein- und nachrücken. Die letzte Konventualin zog 1947 ins Kloster.

Zwischen dem Ende des 17. Jahrhunderts und 1918 wurden insgesamt 1205 adelige Töchter in das Matrikelbuch eingeschrieben und empfingen eine Exspektanz (Anwartschaft auf einen Klosterplatz), von diesen erhielt schätzungsweise jede siebente im fortgeschrittenen Alter mit der vollen Hebung auch eine Klosterwohnung zugewiesen und lebte dann tatsächlich im Kloster Malchow.

Die großzügigen Wohnungen wurden bereits in den 1920er Jahren geteilt und nach und nach zogen, insbesondere begründet durch den großen Wohnraummangel in Malchow auch andere Bewohner und Bewohnerinnen ins Kloster, vor allem zahlreiche Flüchtlinge seit den 1940er Jahren, die hier oft noch viele Jahrzehnte mit ihren Familien auf dem Kloster wohnten.

Gräberfeld der Konventualinnen

Mit dem Tod der letzten Konventualin und Domina, Gertrud von Lücken im Jahr 1972, endete nach 400 Jahren unwiderruflich die Geschichte des Landesklosters Malchow. Das 1572 im Zuge der Reformation und auf Betreiben der mecklenburgischen Ritterschaft in ein protestantisches, adeliges Damenstift umgewandelte ehemalige katholische Frauenkloster diente nun der standesgemäßen Versorgung der unverheirateten Töchter evangelischen Bekenntnisses.

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In der Regel wurden die Töchter des mecklenburgischen Adels kurz nach der Geburt in eins der drei Landesklöster eingeschrieben. Die älteste in Dobbertin, die zweite Tochter in Malchow, die dritte in Ribnitz und dann wieder von vorne. Dabei musste ein Einschreibegeld gezahlt und die adelige Herkunft der Eltern und Großeltern nachgewiesen werden, um eine sogenannte Exspektanz, also eine Anwartschaft auf einen Klosterplatz zu erlangen.

Klosterberechtigt waren die Familien des alteingesessenen mecklenburgischen Adels sowie adelige Familien, die in diesen rezipiert, also offiziell aufgenommen wurden. Im Falle der Nichtverheiratung der Töchter hatten diese nun Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung des Klosters – die sogenannten Hebungen waren in verschiedene Stufen gestaffelt und wurden an die auswärtig lebenden Stiftsdamen meist vierteljährlich ausgezahlt. Erst die Stiftsdamen, die nach längerer Wartezeit in die volle Geld- und Naturalhebung aufrückten und dann bereits im fortgeschrittenen Alter waren, erhielten nun auch eine der Konventualinnen-Wohnungen auf dem Kloster und zogen nach Kloster Malchow. Neben freier Wohnung und monetärer Unterstützung war die volle Hebung vor allem mit umfangreichen Naturalienlieferungen aus der Klosterökonomie, wie Feuerholz, Wild, Fisch sowie Stallplätzen verbunden. Jede Konventualin bewohnte eins der geräumigen Reihenhäuser auf dem Kloster und führte einen eigenen Haushalt mit Hilfe eines Dienstmädchens.

Vom 18. bis ins 20. Jahrhundert bestand der Malchower Konvent immer aus 14 Konventualinnen und der Domina. Diese Bezeichnung war die in Mecklenburg gebräuchliche für die Vorsteherin oder Äbtissin in den Landesklöstern.

Mit der Auflösung der Landesklöster nach der Revolution im November 1918 wurde der Klosterbesitz verstaatlicht und der neuen Staatsregierung unterstellt, das Klostervermögen und die Klostergüter zunächst der Verwaltung des Finanzministeriums unterstellt.

Bei den von der mecklenburgischen Ritterschaft und einer Reihe Stiftsdamen angestrengten Klosterprozessen Anfang der 1920er Jahre wurden zumindest die privatrechtlichen Ansprüche der mitklagenden Konventualinnen und Exspektantinnen bestätigt. Die ihnen zustehenden Entschädigungen wurden auf Vorschlag des Klosterausschusses des Landtages nach den bisherigen Klosterordnungen geregelt und die bis 1918 eingeschriebenen Expektantinnen konnten ab 1924 wieder in die Hebungen ein- und nachrücken. Die letzte Konventualin zog 1947 ins Kloster.

Zwischen dem Ende des 17. Jahrhunderts und 1918 wurden insgesamt 1205 adelige Töchter in das Matrikelbuch eingeschrieben und empfingen eine Exspektanz also eine Anwartschaft auf einen Klosterplatz. Von diesen erhielt schätzungsweise jede siebente im fortgeschrittenen Alter mit der vollen Hebung auch eine Klosterwohnung zugewiesen und lebte dann tatsächlich im Kloster Malchow.

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